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Eltern ABC

A

Absenzenregelung

Als Schulabsenz gilt jedes Fernbleiben vom Unterricht. Kontaktperson für Abmeldungen und Anträge ist grundsätzlich die Klassenlehrperson. Diese führt eine Absenzenliste. Unentschuldigte und entschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt. Bei unentschuldigten Absenzen kann durch die Behörde eine Verzeigung beim Bezirksamt erfolgen und die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde informiert werden.

Absenzen bei Krankheit und Unfall

  • Die Schüler*innen müssen vor Unterrichtsbeginn von den Erziehungsberechtigten via Klapp Messenger abgemeldet werden.

  • Bei Absenzen von mehr als drei Schultagen, kann die Klassenlehrperson ein Arztzeugnis verlangen.

  • Arzt- und Zahnarztbesuche sollten möglichst in der Freizeit stattfinden.

Vorhersehbare Absenzen 

  • Es stehen Ihnen zwei Jockertage pro Schuljahr zur Verfügung, ohne die Absenz begründen zu müssen. 

  • Nicht unter die Regelung vom Jockertag, ist die Teilnahme an einem Traueranlass. Die Schulleitung muss via Klapp Messenger informiert werden.

Längere Absenzen

  • Für Absenzen, die nicht mit den Jockertagen abgedeckt werden können, muss ein schriftliches Gesuch mit einer Begründung bei der Schulbehörde, mindestens zwei Wochen vor einer Behördensitzung eingereicht werden (siehe Sitzungsplan).  

 

Alarmübungen

An der Schule finden regelmässig Alarmübungen, unter der Leitung des Hauswarts, statt. Die Schüler*innen lernen sich in diesen Situationen richtig zu verhalten.

Arzt- und Zahnarztbesuche

Private Arzt-, Zahnarzt- und Therapiebesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Schulzeit stattfinden.

B

Behörde

Die Schulbehörde ist für die politisch-strategische Führung der Schule zuständig. Die Schulbehörde ist gegenüber dem Kanton und den Stimmbürger*innen oberstes verantwortliches Organ einer Volksschule. Die Schulbehörde führt die Schule hauptsächlich auf der strategischen Ebene, d.h. über Zielsetzungen und Controlling. 

Besuchsmorgen

An den Besuchsmorgen sind Eltern und Erziehungsberechtigte eingeladen, um die Kinder im Schulbetrieb zu besuchen. Die Daten werden im Quartalsbrief kommuniziert. Eltern und Erziehungsberechtigte sind jederzeit eingeladen den regulären Unterricht zu besuchen. Wir bitten, gemäss Volksschulgesetz (RB 411.11 § 21,3), um kurze Voranmeldung.

Betreuung, ausserschulische

Informationen über die ausserschulischen Angebote erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Die Primarschule bietet auch ausserschulische Angebote an, wie zum Beispiel den Hausaufgabentreff.

Bibliothek

Die Klassenlehrpersonen fördern das Lesen durch einen regelmässigen Besuch der schuleigenen Bibliothek.

D

Datenschutz

Wir halten uns strikt an die Schweigepflicht. Die Schule gibt keine personellen Daten über Schüler*innen an Unberechtigte weiter. Auf der Website werden keine Fotos von Projekten u.ä. veröffentlicht ohne eine Einwilligung. Erziehungsverantwortliche, die im Schulrahmen Ton und Bildaufnahmen machen oder erhalten, dürfen diese nicht an Drittpersonen ausserhalb des Schulrahmens weitergeben.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Deutsch als Zweitsprache (DaZ), ist ein Angebot für Kinder mit Migrationshintergrund und erarbeitet die Grundlagen der deutschen Sprache. Der DaZ Unterricht findet in der Regel integrativ, d.h. während der regulären Unterrichtszeit statt und wird von einer speziell ausgebildeten Lehrperson durchgeführt.

E

Einschulungsklasse

Schüler*innen mit Einschulungsklassenstatus können - integriert in die reguläre Unterstufenklasse – den Unterrichtsstoff der 1. Klasse innerhalb von zwei Schuljahren absolvieren. Während dieser Zeit werden sie zusätzlich von einer Klassenassistenz unterstützt und begleitet.

Elternforum

Hier gelangen Sie auf die Homepage des Elternforums Untersee und Rhein. 

Elternkontakte

Der Kontakt zu den Eltern ist für die Lehrpersonen und die Schulleitung wichtig. Sie organisieren zu diesem Zweck Elternabende. Die Teilnahme eines Elternteils ist obligatorisch. Die Eltern sind jederzeit zu einem Schulbesuch im Klassenzimmer willkommen. Wir bitten, gemäss Volksschulgesetzt (RB 411.11 § 21,3) um eine kurze Voranmeldung. Falls ein Gespräch mit der Lehrperson gewünscht wird, empfehlen wir vorgängig einen Termin zu vereinbaren. Im Verlauf jedes Schuljahres findet ein obligatorisches Standortgespräch zwischen der Klassenlehrperson, den Eltern und dem Schüler oder der Schülerin statt.

Erziehungsberechtigung

Für die Schule sind in erster Linie in allen schulischen Belangen die erziehungsberechtigten Elternteile die Ansprechpartner. Sie sind die gesetzlichen Vertreter der Kinder. Die Erziehungsberechtigten halten die Kinder zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen. Eine adäquate Kleidung und Körperhygiene erleichtern den Kindern den Umgang mit den Gleichaltrigen.

Werden in der Schule Anzeichen dafür festgestellt, dass Erziehungsberechtigte ihre Aufgabe vernachlässigen oder damit überfordert sind, sucht die Schule das Gespräch mit den Eltern. Wenn sich die Situation nicht ändert, ist die Schulbehörde verpflichtet, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zu informieren.

Nicht erziehungsberechtigte Elternteile haben ein Informationsrecht, dass sie bei der Schule von Fall zu Fall einfordern können.

F

Förderkonzept

Das Förderkonzept der Primarschule Eschenz hält die Ausrichtung der Förderung sowie das Zusammenspiel der Förderangebote im Bereich der Stütz- und Fördermassnahmen, der sonderpädagogischen Massnahmen sowie der Begabungs- und Begabtenförderung fest. Es definiert die Angebote für Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen und die damit verbundenen Abläufe, Verfahren und Kompetenzen. 

Fundgegenstände

Fundgegenstände werden in der „Fundbox“ im Schulhaus deponiert. Nicht abgeholte Gegenstände werden nach einem Quartal entsorgt. Es ist empfehlenswert, persönliches Material und Textilien zu beschriften.

 

G

Gesuch an die Schulbehörde

Ein Gesuch ist 14 Tage vor der Behördensitzung an das Schulpräsidium zu stellen. Sitzungsplan siehe unter Schulbehörde.

GIK Generationen im Klassenzimmer

In einem mit pro senectute zusammen geführten Konzept und Auswahlverfahren werden Senior*innen für die Primarschule zum Thema «Generationen im Klassenzimmer» gewonnen. Sie bereichern den Schulalltag und damit das Lernen der Kinder, indem sie bei fachlichen Problemen entsprechende Hilfestellungen leisten, Kinder beim Lernen mit Abfragen oder Zuhören unterstützen. Gleichzeitig soll das gegenseitige Verständnis unterschiedlicher Generationen gestärkt werden.

H

Haftpflicht / Diebstahl

Es besteht keine Haftpflicht- und Diebstahlversicherung durch die Schule. Falls persönliches Material in die Schule entwendet wird, geschieht dies auf eigenes Risiko. Wertsachen und grössere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgenommen und keine begehrten Gegenstände in Garderoben zurückgelassen werden. Sachbeschädigungen an Schuleinrichtungen gehen bei fahrlässigem Verhalten zu Lasten der Verursacher. Wir empfehlen, die persönliche Haftpflichtversicherung auf die Deckungspflichten zu überprüfen.

Handy / Elektronische Geräte

Die Benutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Geräten ist für Schüler*innen im Schulhaus und auf dem Schulareal der Primarschule vor und während den Unterrichtszeiten nicht gestattet. Bei Widerhandlung werden die Geräte von den Lehrpersonen bis zum Unterrichtsschluss eingezogen. Im Wiederholungsfall werden die Erziehungsberechtigten informiert.

Hausaufgaben

Hausaufgaben gehören zu den Pflichten der Schüler*innen. Sie dienen der Vertiefung des Lernstoffes. Erledigen Schüler*innen ihre Hausaufgaben wiederholt nachlässig oder gar nicht, so nimmt die Lehrperson mit den Eltern Kontakt auf. Schüler*innen können in ihrer Freizeit aufgeboten werden, um nicht erledigte Hausaufgaben nachzuarbeiten. Hausaufgaben sollen innert angemessener Frist selbstständig gelöst werden können.

Die Primarschule bietet einen Hausaufgabentreff an, Informationen finden Sie unter ausserschulische Betreuung.

Für Kinder, die ihre Aufgaben nur sporadisch oder gar nicht erledigen, weil die häuslichen Voraussetzungen ungünstig sind, kann die Anordnung einer Hausaufgabenbetreuung sinnvoll sein. Die Schulleitung sorgt dafür, dass das betreffende Kind seine Hausaufgaben unter Aufsicht einer geeigneten Person an einem ruhigen Ort lösen kann. Die Schulbehörde kann die Eltern zur Übernahme der Kosten für die Hausaufgabenbetreuung verpflichten.

 

Hausaufgabentreff

Die Primarschule Eschenz unterhält am Dienstagnachmittag nach dem Unterricht und an den freien Nachmittgen am Mittwoch und am Donnerstag kurz nach Mittag einen Hausaufgabentreff. Wird über einen längeren Zeitpunkt das Angebot nicht wahrgenommen, dann behält sich die Schulleitung vor, den Treff vorübergehend zu schliessen, bis die Nachfrage, nach Rücksprache mit den Klassenlehrpersonen und den Schüler*innen, wieder vorhanden ist. Eine Anmeldung zum Hausaufgabentreff ist nicht nötig. Einen Teil der Kosten übernehmen die Eltern. Der Hausaufgabentreff wird mit einem Abonnement-System geführt. Das Abonnement kann jederzeit gelöst werden und beinhaltet 40 x 20 Min. Aufgabenbetreuung durch eine Klassenassistentin.

Hausaufgabentreff Flyer

J

Jahresmotto

Die gesamte Primarschule widmet sich während eines Jahres einem Motto auf welches der Fokus im und auch ausserhalb des Unterrichtes gerichtet wird. Das jeweilige Schuljahresmotto finden Sie unter Aktuelles.

Jokertage

Ab dem Schuljahr 2016/17 tritt im Kanton Thurgau das revidierte Volksschulgesetz in Kraft. Artikel § 46 definiert neu sogenannte Jokertage. Diese legen fest, dass Schülerinnen und Schüler an zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben können. Neu ist also, dass die Erziehungsberechtigten für dieses voraussehbare Fehlen im Unterricht kein Gesuch stellen müssen.

Jockertage für Ihr Kind müssen Sie via Klapp Messenger abmelden.


Jokertag-Regelung

1. Ansprechperson für Jokertage ist die Klassenlehrperson.
2. ​​​​​​Der Bezug von Jokertagen ist spätestens zwei Tage im Voraus via Klapp Messenger anzumelden. 
3. Bezogene Halbtage gelten als ganze Tage.
4. Jockertage werden als entschuldigte Absenzen im Zeugnis aufgeführt.
5. Nicht benutzte Jokertage verfallen und können nicht auf ein neues Schuljahr übertragen werden.
6. Jokertage können an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eingezogen werden.
7. Das Nachholen des verpassten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Schüler. Es gilt das Holprinzip.
8. Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden.
9. Der erste und der letzte Tag eines Schuljahres und während Lagerwochen können nicht als Jokertage bezogen werden. 

Zu beachten:
Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen wegen Krankheit, Unfall oder Teilnahme an Traueranlässen gemäss Absenzenreglement.

Die Klassenlehrperson führt die Kontrolle über die bezogenen Jokertage. 

Genehmigt durch die Primarschulbehörde Eschenz / Juni 2016
 

Das Reglement finden Sie unter Downloads.

K

Klasseneinteilung

Bei Jahrgängen mit mehreren Abteilungen (Kindergarten & 1./2.Klasse = Zyklus 1) entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit den Lehrpersonen über die Einteilung. Eine ausgeglichene Aufteilung von Mädchen und Jungen, eine Aufteilung von Geschwistern und eine regelmässige Verteilung von fremdsprachigen Kindern wird angestrebt. Grundsätzlich bleiben über die vier Jahre im Zyklus eins die Klassenzusammensetzung bestehen. Beim Eintritt in den Zyklus 2 (3. Klasse) werden aus den vergangenen 2. Klassen eine Jahrgangsklasse gebildet.

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

Die Klassenlehrer*innen sind in erster Linie Ansprechpersonen für die Eltern.

 

Die Klassen-oder Fachlehrperson gibt Auskunft, wenn zum Beispiel Fragen oder Anliegen auftauchen:

  • zu Lerninhalten, zum Unterricht oder zum Stundenplan Ihres Kindes

  • zur Klassenführung

  • zu Lagern und Exkursionen

  • zu disziplinarischer Art

Kommunikation / Dienstweg

An der Primarschule Eschenz wird Wert auf eine offene, transparente Kommunikation gelegt. Bei Unklarheiten oder Rückmeldungen wenden sich die Eltern immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Falls das Gespräch nicht zufriedenstellend verläuft, können sich die Eltern an die Schulleitung wenden. Die nächste Instanz ist das Schulpräsidium (Dienstweg).

L

Läuse

Die Primarschulgemeinde organisiert regelmässig, zweiter Schultag nach Herbst- und Frühlingsferien, eine Lauskontrolle. Die Termine werden in der Regel im Quartalsbrief angekündigt. Wenn Erziehungsberechtigte bei einem Kind Laus- oder Nissenbefall feststellen, bitten wir um eine sofortige Meldung an die Klassenlehrpersonen, damit wir Zwischenuntersuchungen vornehmen können.

Bei Fragen rund um das Thema Läuse können Sie sich gerne an unsere Fachperson wenden. Weitere Informationen zum Thema Läuse sind auf www.kopflaus.info zu finden.

Kopfläuse und Nissen Behandlung

Leitbild

Die Primarschule Eschenz orientiert sich am Leitbild, das im Jahr 2015 von der Schulbehörde, der Schulleitung, den Lehrpersonen, den Schülerinnen und Schülern sowie von Vertretern aus der Elternschaft erarbeitet und gestaltet wurde. Das Leitbild formuliert die Grundprinzipien der Primarschule und soll Orientierung geben. Es soll handlungsleitend sein und motivierend auf die Beteiligten wirken. Nach Aussen soll das Leitbild zeigen, welche Werte und Prinzipien der Primarschule Eschenz wichtig sind.

Logopädie

Die Lehrperson für Logopädie fördert speziell Kinder mit Sprachschwierigkeiten. Im 2. Kindergarten führt die Logopädin Reihenuntersuchungen durch. Der Logopädieunterricht wird vollumfänglich von der Schulgemeinde finanziert. Für einen erfolgreichen Therapieverlauf ist es sehr wichtig, dass die Eltern die Übungseinheiten zuhause regelmässig mit dem Kind durchführen. Bei mangelnder Unterstützung durch das Elternhaus, kann die Therapie zugunsten eines anderen Kindes unterbrochen oder abgesetzt werden. Das Räumlichkeiten für die Logopädie befindet sich im Kindergarten.

M

Masern

Bei Feststellung eines Masernbefalls setzen wir die Empfehlungen des Kantonsarztes um:

  • Schulausschluss von 21 Tagen ab den ersten Symptomen gerechnet für an
    Masern erkrankte Kinder. Die Diagnose sollte durch eine Blutuntersuchung beim Hausarzt bestätigt werden.

  • Gesunde, ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Geschwister können sich innerhalb 72 Stunden nach dem Erstkontakt mit dem ansteckenden Geschwister (es zählen die ersten aufgetretenen Symptome beim ansteckenden Geschwister) gegen Masern ein erstes oder zweites Mal impfen lassen. Falls die Impfung innerhalb der 72 Stunden durchgeführt wird und Masern nicht auftreten, folgt kein Schulausschluss.

  • Bei gesunden, nicht geimpften oder nicht innert 72 Stunden impfwilligen Geschwistern erfolgt ein 18-tägiger Schulausschluss.

Material

Alle Schüler*innen erhalten in der Schule Lehrmittel sowie persönliche Arbeitsmaterialien. Sie sind in der Folge dafür verantwortlich. Verlorene Gegenstände sowie vorsätzlich und fahrlässig beschädigtes Schulmaterial müssen bezahlt werden. Die Schüler*innen haben das fachspezifische Material in alle Stunden mitzubringen. Die elektronischen Arbeitsmaterialien bleiben in der Schule.

Mediennutzung
Musikalischer Grundkurs

Die Musikalische Grundschulung (MGS) ist ein Angebot der Primarschule. Das Hören, Wahrnehmen, Musizieren und Bewegen steht im Zentrum der Grundschulung. Mit der Stimme, der Sprache, dem Körper, mit Instrumenten, Mal-Utensilien und anderen Materialien wird gearbeitet, gespielt, gelernt. So lernen die Kinder die musikalischen Grundkenntnisse (Noten, Rhythmus usw.) kennen und erfahren eine Sensibilisierung ihrer Umwelt mittels ganzheitlicher Sinneswahrnehmung. Beim Musizieren kommen vor allem Orff-lnstrumente ((Xylophon, Triangel, Rassel, Klangstäbe usw.) zum Einsatz. Alle Kinder der 1. und 2. Klasse erhalten pro Woche eine Lektion MGS. Diese ist im Stundenplan integriert und wird durch eine Musiklehrperson der Musikschule Untersee und Rhein erteilt.

Musikschule Untersee und Rhein

Die Schulgemeinden der Region Untersee und Rhein bilden den Trägerverein für die Musikschule Untersee und Rhein, welche mit qualifizierten Musiklehrpersonen professionellen Musikunterricht in den Bereichen Klassik und Jazz / Rock / Pop anbietet. Der Musikunterricht findet, sofern möglich, im Schulhaus statt. Das gesamte Angebot an Musikunterricht, Kursen und Veranstaltungen finden Sie unter www.musikstunden.ch .
 

N

Nationaler Zukunftstag

Der nationale Zukunftstag gibt den Kindern ab der 5. Klasse die Möglichkeit, Einblicke in berufliche Tätigkeiten zu erhalten. Der Tag, der im November stattfindet, ist ein Kooperationsprojekt zwischen Schule, Arbeitswelt und Elternhaus.

P

Pause

Alle Schüler*innen verbringen die Pause im Freien. Eine Lehrperson führt die Pausenaufsicht. Wir empfehlen gesunde Znüni-Snacks und Getränke.

Pünktlichkeit

Die Schüler*innen dürfen das Schulhaus 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. Der Unterricht beginnt pünktlich. Zu Schulbeginn und nach der Pause läutet es zweimal. Das erste Läuten bedeutet, dass das Schulhaus betreten werden kann. Das zweite Läuten bedeutet, dass die Schüler im Schulzimmer für die nächste Lektion bereit sind.

Q

Quartalsbrief

Der Quartalsbrief erscheint vierteljährlich und wird dem jüngsten Kindergarten-/ Schulkind einer Familie zu Handen der Eltern abgegeben. Es enthält Informationen der Schule, Termine für das laufende Schuljahr sowie Angaben zu Anlässen.

R

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird von den Landeskirchen organisiert und erteilt. Er steht nicht unter Aufsicht der Schule. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Kontaktpersonen der Kirchen.

S

Schülerlaufbahnblatt

Über jedes Kind wird ab dem Kindergarteneintritt ein einheitliches, vom Kanton vorgegebenes Laufbahnblatt geführt. Das Anlegen dieser Dokumentation ist für die Schule obligatorisch. Darin sind die aktuellen Personalien und allenfalls erfolgte Abklärungen, Massnahmen und Therapien und deren Dokumente enthalten. Das Laufbahnblatt ist unter Verwahrung bei der jeweiligen Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten haben Einsichtsrecht. Nach Beendigung der Primarschulzeit wird die gesamte Mappe der Sekundarschule übergeben und nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit vernichtet.

Schulareal

Das Schulareal umfasst das Gelände des Kindergartens und der Primarschule und darf während der Schulzeit nur mit Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden. Die Lehrerschaft ist für die Ordnung auf dem Schulareal zuständig. Das Kindergartenareal ist ausserhalb der Unterrichtszeit geschlossen. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände wird durch Hinweistafeln geregelt.

Schularzt

In einem Schreiben werden die Eltern über die bevorstehende Untersuchung informiert. Die freiwilligen Reihuntersuchungen werden vom Schularzt Dr. Michael Lang jeweils im 2. Kindergartenjahr sowie in der 4. Klasse durchgeführt. Diese Kosten werden von der Primarschule übernommen. 

Von der Norm abweichende Befunde meldet der Schularzt den Erziehungsberechtigten, die sich zur weiteren Abklärung und Behandlung an ihren Haus- bzw. Kinderarzt wenden können. Im Weiteren gibt der Schularzt Impfempfehlungen zu Handen der Erziehungsberechtigten ab. Das Kontrollbüechli bleibt unter Aufsicht der Eltern. Verantwortlich für die Durchführung der Impfungen sind die Eltern. Diese Kosten werden nicht durch die Primarschule übernommen.

Falls Ihr Kind das schulärztliche Angebot nicht in Anspruch nimmt, senden Sie der Schulverwaltung eine Bestätigung vom Privatarzt über die entsprechende Untersuchung. Diese Kosten werden nicht durch die Primarschule getragen. Die Primarschulgemeinde ist verpflichtet zu prüfen, dass jedes Kind die ärztliche Untersuchung erhält.

Schulaufsicht

Die kantonale Aufsicht über die Primarschule erfolgt durch eine Person der kantonalen Fachstelle für Schulaufsicht. Mindestens zwei Mal pro Schuljahr finden zwischen dem Schulpräsidium, der Schulleitung und der zuständigen Aufsichtsperson Standortgespräche statt.

Schuleintritt – Schulübertritte

Bei allen Unsicherheiten bezüglich Ein- und Übertritten kann die Fachstelle für Schulpsychologie und Schulberatung Abklärungen vornehmen. Diesen Dienst können sowohl die Erziehungsberechtigten als auch die Lehrpersonen in Anspruch nehmen.

Eintritt in den Kindergarten: Als Stichtag für die Anmeldung in den Kindergarten gilt der 31. Juli. Kinder, die bis dahin das vierte Altersjahr erreicht haben, sind zum Besuch des ersten Kindergartenjahres nach den Sommerferien verpflichtet. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind schriftlich um ein Jahr zurückstellen. 

Das Anmeldeformular finden Sie unter Downloads.

Übertritt Kindergarten – Primarschule: Nach zwei Jahren Kindergarten treten die Kinder in die 1. Klassen der Primarschule über. Die Behörde kann eine Vorverlegung des Übertrittes in die obligatorische Schule ermöglichen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind die erforderlichen Leistungen leicht zu erfüllen vermag und die soziale sowie emotionale Entwicklung gesund erfolgen. Wenn alle Beteiligten zum Wohle des Kindes einverstanden sind, kann der Eintritt in die 1. Klasse um ein Jahr verschoben werden. Bei Unstimmigkeiten der Beteiligten kann die Schulbehörde eine Abklärung bei der Fachstelle Schulpsychologie und Logopädie anordnen.

Schulische Heilpädagogik

Die Lehrpersonen für schulische Heilpädagogik bieten Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten oder besonderen Begabungen die Möglichkeit besonderer Förderung und Unterstützung. Die Unterstützungsmassnahmen finden während den regulären Unterrichtszeiten statt.

Schulordnung

Unsere Schule ist eine Gemeinschaft von Schüler*innen, Hauswart und Lehrerpersonen. Jedes Zusammenleben in einer Gemeinschaft braucht eine sinnvolle Ordnung, damit sich alle positiv entwickeln können. Das Bild unserer Schule soll auch nach Aussen getragen werden. Wir erwarten deshalb ein anständiges Benehmen nicht nur in und während der Schule, sondern auch auf dem Schulweg sowie bei allen Schulaktivitäten (Schulreisen, Lager, Projektwochen, Exkursionen usw.). Wir sind uns bewusst, dass nicht alle Details in einer Schulordnung oder in einem Leitbild geregelt werden können. Wir vertrauen auf den gesunden Menschenverstand. Die Klassenlehrpersonen besprechen die Schulordnung zu Beginn eines jeden Schuljahres mit allen Schülern. 

Schulpräsidium

Das Schulpräsidium gibt Auskunft bei Fragen oder Anliegen:

  • zur strategischen Ausrichtung der Schule

  • wenn eine Konfliktsituation mit der Schulleitung besteht.
    Es gilt der Grundsatz, zuerst mit der entsprechenden Person zu reden (siehe Kommunikation/Dienstweg).

Schulpsychologie

Die Schulpsychologie befasst sich mit der Abklärung von Kindern mit besonderen Schul- und Förderbedürfnissen. Sie berät Eltern, Schulbehörden und Lehrpersonen. Zudem befasst sie sich mit der Planung und Umsetzung von Sonderschulmassnahmen.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein ergänzendes Angebot im Schulsystem und für die sozialen Problemstellungen und Fragen in der Schule da. Sie unterstützt Schüler*innen bei der sozialen Integration und hilft mit ein gutes Schulklima zu schaffen.

Schulsystem Schuljahr

Im Zyklus 1 (Kindergarten bis 2. Klasse) werden die Klassen in Doppelklassen geführt. Im Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse) werden die Klassen in Einzelklassen geführt.

Schulweg

Der Schulweg gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern.

Zum Schutz für Ihr Kind, empfehlen wir dringend das Tragen des Leuchtstreifens für Kinder im Kindergarten und in der 1. Klasse sowie im Winterhalbjahr ist zusätzlich das Tragen der Leuchtwesten für alle Kinder der Primarschule (inkl. Kindergarten).

Alle Kinder der Primarschule, die einen Kilometer und mehr von der Schule entfernt wohnen, dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Wir empfehlen die Benutzung des Veloweges sowie das Tragen eines Velohelms und der Leuchtweste.

Die Leuchtwesten und die Leuchtstreifen werden von der Schule abgegeben.

Wegpauschale: Für Familien, die in einem Aussenbezirk von Eschenz wohnen (Bornhausen, Eppenberg, Hüttenberg, Rappenhof etc.), zahlt die Schulgemeinde eine Wegpauschale aus. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Schulverwaltung.

 

Informationen und Tipps der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP)

"Ihr Kind, alleine unterwegs - So schützen Sie es trotzdem"

 

 

Schwimmen

Im Lehrplan Volksschule Thurgau sind im Kompetenzbereich "Bewegen im Wasser" die drei Handlungsaspekte Schwimmen, ins Wasser springen und Tauchen sowie Sicherheit im Wasser zu bearbeiten. Um die geforderten Grundansprüche am Ende eines Zyklus zu erreichen, müssen die Schüler*innen regelmässig im Wasser üben können. Der Schwimmunterricht der Primarschule Eschenz findet für die Kinder der 1. bis 4. Klasse jeweils 5 bis 8 Mal im Lernschwimmbecken Ermatingen statt. Nach einer Projektphase von zwei Jahren wird das Bestehen des Wassersicherheitschecks (WSC) angestrebt.

Sicherheitskonzept

Unsere Schule verfügt über ein erarbeitetes Sicherheitskonzept, welches zusammen mit der Sekundarschule Eschenz entwickelt wurde. Durch die Einführung des Notfall-Apps ermöglicht es den Schulen eine noch bessere Einbindung des SKIT in die lokalen Sicherheitskonzepte. 

T

Telefonkette

Wichtige Informationen werden über den Klapp-Messenger mitgeteilt.

Turnhalle

Die Schüler dürfen sich nur in Begleitung einer Lehrperson in der Turnhalle aufhalten.

U

Überspringen einer Klasse

Schüler mit besonderen Begabungen können eine Klasse überspringen; für den Entscheid ist ein Gutachten der Fachstelle für Schulpsychologie und Schulberatung SPB einzuholen.

Übertritt der Klasse innerhalb der Primarschule

Die Lehrpersonen entscheiden in Absprache mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle des Kindes, auf Grund der Leistungen und des Entwicklungsstandes.

Übertritt in die Sekundarschule

Am regulären Elternabend der 6. Klasse werden die Eltern über die Einstufungsmöglichkeiten informiert. Im Laufe des Schuljahres legen die Lehrpersonen der 6. Klasse die Einstufungen für die Sekundarschule fest und besprechen dies mit den Erziehungsberechtigten. Dabei stützen sie sich auf den Leistungsstand, die Leistungsbereitschaft und die vermuteten Ressourcen der Kinder. Sind sich Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte über die Einteilung uneinig, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihr Kind an die kantonal koordinierte Aufnahmeprüfung zu schicken.

Unfälle

Unfälle während des Schulbetriebes oder auf Schulreisen und in Klassenlagern müssen sofort durch die Eltern ihrer privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet werden. Es besteht keine Versicherung durch die Schule. Falls Drittpersonen zu Schaden kommen, muss unbedingt die Schulverwaltung informiert werden.

V

Veloständer / Scooter

Fahrräder und Scooter sind entsprechend bei den Velo- und Scooterständer abzustellen.

Verhalten während der Freizeit auf dem Schulareal

Der Spielplatz beim Primarschulhaus und die Spielwiesen stehen der Öffentlichkeit in der unterrichtsfreien Zeit zur Verfügung, falls sie nicht mit Sportunterricht belegt sind. Der Unterricht darf nicht durch Lärm gestört werden. Den Grünanlagen ist Sorge zu tragen, unter anderem ist das Tragen von Nockenschuhen verboten.

Verhaltensregeln

Wir begegnen uns freundlich und rücksichtsvoll. Wo man sich wohl fühlt, wo man ernst genommen wird, fällt das Lernen leichter. Gegenseitige Unterstützung hilft bei Schwierigkeiten und eine positive Grundhaltung fördert die Freude am Lernen.
 

Verhalten im Schulhaus

  • Im Schulhaus sind die Schüler*innen verpflichtet, Finken zu tragen. Sie sind angehalten, in der Garderobe Ordnung zu halten und die Finken und Schuhe nach dem Unterricht ordnungsgemäss unter die Bank zu legen.

  • Raufen und Rennen sind Pausenplatzaktivitäten. In den Gängen ist ruhiges Verhalten gefordert, damit in den Schulzimmern ungestört gearbeitet werden kann.

  • Elektronische Geräte im Schulzimmer dürfen nicht ohne Bewilligung durch die Lehrperson in Betrieb genommen werden. Mobiltelefone und andere persönliche elektronische Geräte sind nicht gestattet.

  • Beim Lehrerpult oder bei den Unterrichtsmaterialien der Lehrperson haben die Schüler*innen nichts zu suchen.

  • Zum Mobiliar ist Sorge zu tragen. Kosten für die Instandstellung von Schäden an Einrichtungen, Gegenständen und Mobiliar tragen die Verursacher bzw. deren Eltern.

  • Kaugummis sind im ganzen Schulhaus nicht gestattet.

Verhalten auf dem Pausenareal

  • Die Pause wird grundsätzlich im Freien verbracht.

  • "Energy Drinks" sind während den Schulzeiten auf dem Schulareal nicht erlaubt. 

  • Das Schulareal darf nicht verlassen werden. Ausnahmen bewilligen die Lehrpersonen.

  • Ballspiele und Schneeballschlachten finden auf der Spielwiese statt. Bälle dürfen nicht an die Wände und gegen die Fenster geworfen werden.

  • Wir legen Wert darauf, Umwelt und Schulhaus sauber zu halten. Abfälle gehören in den Abfalleimer.

Verkehrsunterricht

Die Verkehrsschulung der Schüler*innen aller Altersgruppen gehört zu den Aufgaben des Instruktionsdienstes der Verkehrspolizei. Damit befassen sich speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten.

Im Kindergarten lernen die Kinder das richtige Verhalten als Fussgänger. Die Eltern werden ermuntert, am Verkehrsunterricht teilzunehmen und können so nach der Instruktion positiv auf Ihre Kinder einwirken.

In den ersten und zweiten Primarschulklassen werden die Fussgängerregeln vertieft. Die Kinder lernen das richtige Verhalten als Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten und wissen, wie man sich vor Verletzungen schützen kann.

In den 3.- 6. Primarschulklassen lernen die Kinder die Gefahren des Strassenverkehrs aus der Sicht des Radfahrers kennen, sie lernen, sich situationsgerecht zu verhalten und üben das Linksabbiegen auf Nebenstrassen.

W

Waldschulzimmer

Einmal im Quartal findet in und um die Tobelholzhütte Schulunterricht statt. Mehrere Klassen zusammen erarbeiten auf naturnaher Weise ein gemeinsames Thema. Die Klassen werden in gemischten Gruppen unterrichtet. Gemeinsam wird im Wald das Mittagessen an der Feuerstelle gehalten.

Z

Zahnarzt

Die Eltern werden mit einem Schreiben über die bevorstehende Untersuchung informiert. Das Team der Schulzahnklinik aus Schaffhausen führt die Routineuntersuchungen in einem Klinikwagen beim Primarschulhaus durch. Diese Kosten werden von der Primarschule übernommen.

Über den Befund werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert. Für weitere Abklärungen und Behandlungen wenden sich die Erziehungsberechtigten an ihren Zahnarzt. Das Kontrollbüechli bleibt unter Aufsicht der Eltern. Die Verantwortung für die Durchführung der weiteren Behandlung tragen die Erziehungsberechtigen, diese Kosten werden nicht von der Primarschule übernommen.

Falls Ihr Kind das schulzahnärztliche Angebot nicht in Anspruch nimmt, senden Sie der Schulverwaltung eine Bestätigung von Ihrem Privatzahnarzt über die entsprechende Zahnkontrolle. Diese Kosten werden nicht durch die Primarschule getragen. Die Primarschulgemeinde ist verpflichtet zu prüfen, dass jedes Kind die zahnärztliche Untersuchung erhält.

Prospekt Schulzahnklinik Schaffhausen

Zahnprophylaxe

An der Primarschule wird die Zahnprophylaxe (Instruktion und Fluorieren) regelmässig durchgeführt. Es werden Becher und Zahnbürste verteilt; beides bleibt in der Klasse.

Zeugnis

Die Klassenlehrperson ist für die Zeugnisse verantwortlich. Sie bewahrt diese während des Schuljahres auf.

Kindergarten
Der Kindergarten stellt eine Bestätigung des Besuchs aus. Diese Bestätigung ist Teil des Zeugnisses.

1. und 2. Klasse
Die Klassenlehrperson erstellt ein lernzielorientiertes Zeugnis. Dieses ergänzt die Bewertung zum Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Beides ist Bestandteil des Zeugnisses.

Ab der 3. Klasse
Noten ersetzen das lernzielorientierte Formular. Bei Lernzielanpassungen erscheint im Zeugnis die Notiz „besucht“ mit dem Vermerk „Lernzielanpassung s. Bericht“. Die Lehrperson für schulische Heilpädagogik erstellt einen Lernbericht zur Einsicht und Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Dieser Bericht liegt dem Zeugnis bei, ist aber nicht Bestandteil des Zeugnisses, sondern des Schülerlaufbahnblattes.

Die Schüler*innen erhalten am Ende eines jeden Schuljahrs ein Zeugnis. Die Zeugnismappe mit allen Zeugnisblättern begleitet die Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.