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Elterninfo A - Z

A

Absenzenreglement

Absenzen

Als Schulabsenz gilt jedes Fernbleiben vom Unterricht. Kontaktperson für Abmeldungen und Anträge ist grundsätzlich die Klassenlehrperson. Diese führt eine Absenzenliste. Unentschuldigte und entschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt. Es kann durch die Behörde eine Verzeigung beim Bezirksamt erfolgen und die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde informiert werden.

  • Unvorhersehbare Absenzen wie Krankheit, Unfall, Traueranlässe
    • Bei unvorhersehbaren Absenzen müssen die SchülerInnen vor Unterrichtsbeginn abgemeldet werden.
    • Fehlt der Schüler oder die Schülerin mehr als drei Schultage, kann die Klassenlehrperson ein Arztzeugnis verlangen.
    • Arztbesuche sollten möglichst in der Freizeit stattfinden.
  • Vorhersehbare, begründete Absenzen
    • Für vorhersehbare Absenzen muss ein schriftliches Gesuch mit Begründung mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Anträge über einen Tag müssen direkt an die Schulleitung gerichtet werden.
    • Eltern mit mehreren schulpflichtigen Kindern müssen ein Gesuch direkt bei der Schulleitung einreichen.

Jokertage

    •  Artikel § 46 des revidierten Volksschulgesetzes definiert sogenannte Jokertage. Diese legen fest, dass Schülerinnen und Schüler an zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben können. Für dieses voraussehbare Fehlen im Unterricht müssen die Eltern kein Gesuch stellen. Es genügt, wenn sie die Klassenlehrperson informieren, dass ihre Tochter/ihr Sohn an einem bestimmten Tag abwesend sein wird.

Dabei ist die folgende schulinterne Jokertag-Regelung zu beachten:

  1. Ansprechperson für Jokertage ist die Klassenlehrperson.
  2. Der Bezug von Jokertagen ist spätestens zwei ganze Arbeitstage im Voraus per Klapp-App zu melden.
  3. Halbtage gelten als ganze Tage.
  4. Jokertage werden als entschuldigte Absenzen im Zeugnis aufgeführt.
  5. Nicht benutzte Jokertage verfallen und können nicht übertragen werden.
  6. Jokertage können an zwei aufeinander folgenden Tagen eingezogen werden.
  7. Das Nachholen des verpassten Schulstoffs liegt in der Verantwortung des Schülers, der Schülerin, bzw. der Eltern. Es gilt das Holprinzip.
  8. Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden.
  9. Der erste Tag des neuen Schuljahres kann nicht als Jokertag bezogen werden. Dies gilt ausserdem für Lagerwochen.
    • Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen wegen Krankheit, Unfall oder Teilnahme an Traueranlässen gemäss Absenzenreglement.
    • Die Klassenlehrpersn führt die Kontrolle über die bezogenen Jokertage.

 

Alkohol, Tabak und andere Drogen

Der Besitz und Konsum von Alkohol, Tabak, E-Zigaretten - unabhängig davon, ob diese nikotinhaltig sind oder nicht - wie auch sämtliche nikotinhaltigen Produkte wie z.B. Snus sind auf dem ganzen Schulareal und bei sämtlichen schulischen Anlässen verboten. Bei Verdacht auf Drogenmissbrauch werden die Eltern informiert. Die SchülerInnen können an die Fachstelle für Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung „perspektive“ in Weinfelden verwiesen werden. Die Polizei kann jederzeit informiert werden.

Ampel (Zuverlässigkeit, Hausaufgaben, Material, Pünktlichkeit)

Jedes Semester wird mit einem neuen Ampel-Blatt begonnen.

Dieses System dient

  • einer besseren Übersicht über die Zuverlässigkeit der SchülerInnen.
  • einem schnelleren Eingreifen bei problematischem Schülerverhalten.
  • einer transparenten Information zuhanden der Eltern.
Aufenthaltsraum

Auswärtige Schülerinnen und Schüler aus den Partnergemeinden haben die Möglichkeit, im Aufenthaltsraum des Altbaus den Mittag zu verbringen. Dieser Raum ist mit einem Mikrowellengerät ausgestattet. Verbringen auswärtige Schülerinnen und Schüler die Mittagszeit im Schulhaus, sind deren Eltern gebeten dies anfangs Schuljahr der Schulleitung zu melden.

B

Bekleidung

Die Lehrpersonen sind befugt, angepasste Kleidung für den Turnunterricht zu verlangen. Sie können Schmuck verbieten, der den Unterricht stört oder gefährlich ist. Sie können das Tragen von Kleidern mit rassistischen, nationalsozialistischen, sexistischen, allgemein menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Aussagen (Springerstiefel und Ähnliches) verbieten. Zudem ist es uns ein Anliegen, bei den Jugendlichen das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Schule nicht eine spezielle Form der Freizeit darstellt, sondern ein Arbeitsort ist und sie mit ihrer Bekleidung immer auch Eindrücke hinterlassen. Ein solcher äusserer Eindruck kann insbesondere auch bei der Lehrstellensuche über Erfolg und Misserfolg entscheidend sein. Deshalb achten wir auf eine korrekte Bekleidung. 

Berufswahlunterricht

Der Berufswahlunterricht beginnt normalerweise im 2. Semester des 7. Schuljahres und dauert je nach Bedarf bis Ende des 9. Schuljahres. Eine optimale Berufswahl kann aber nur in enger Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrpersonen, Berufsberater, Eltern und den SchülerInnen Erfolg haben. Die Lehrerschaft kann keine Verantwortung für das Finden einer Lehrstelle übernehmen. Im 1. Semester des 8. Schuljahres findet ein Elternabend zu diesem Thema statt.

Besuchstage

Jedes Jahr öffnet die Sekundarschule Eschenz ihre Türen und lädt Eltern und an der Schule Interessierte zu vier Besuchstagen ein. Dort können Besucherinnen und Besucher Einblick in den Unterricht nehmen. Die Besuchstage im neuen Schuljahr finden am Montag, 17. November 2025 und Dienstag, 18. November 2025 sowie am Donnerstag, 26. März 2026 und Freitag, 27. März 2026 statt. Die Daten werden im Infobulletin publiziert. Selbstverständlich können Eltern aber auch sonst jederzeit und unabhängig von diesen Terminen den Unterricht besuchen.

Bibliothek

Die Deutschlehrpersonen fördern am Anfang der ersten Klasse die Benutzung der Bibliothek, indem sie diese regelmässig im Klassenverband besuchen. Die SchülerInnen haben die Möglichkeit, viermal pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 15:20 Uhr und 17:10 Uhr sowie am Mittwoch während der grossen Pause) Bücher auszuleihen. SchülerInnen, die Bibliotheksbücher nicht mehr zurückbringen, müssen den Wert ersetzen.

Brückenangebote

Die SchülerInnen können das öffentliche Brückenangebot im Anschluss an die 9. Klasse besuchen. Die Anmeldung erfolgt direkt durch die Eltern; die Klassenlehrpersonen weisen auf das Angebot hin, die Berufsberatung verteilt auf Anfrage Informationsmaterial. Die geforderte Empfehlung der Lehrperson hängt vom Verhalten und Arbeitseinsatz der SchülerInnen ab.

D

Datenschutz

Die Schule gibt keine persönlichen und personellen Daten über SchülerInnen an Unberechtigte weiter.

E

Elterliche Pflichten

Die Erziehungsberechtigten halten die Jugendlichen zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Jugendlichen ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen. Eine entsprechende Kleidung und Körperhygiene erleichtern den Jugendlichen den Umgang mit den Gleichaltrigen. Werden in der Schule Anzeichen dafür festgestellt, dass Erziehungsberechtigte ihre Aufgabe vernachlässigen oder damit überfordert sind, sucht die Schule das Gespräch mit den Eltern. Wenn sich die Situation nicht ändert, ist die Schulbehörde verpflichtet, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde zu informieren.

Elternkontakte

Der Kontakt zu den Eltern ist für die Lehrpersonen der Sekundarschule Eschenz wichtig. Sie organisieren zu diesem Zweck Elternabende. Falls ein Gespräch mit der Lehrperson gewünscht wird, wird empfohlen, vorgängig einen Termin zu vereinbaren. Falls im Typus oder in einem Niveau eine Promotion gefährdet ist, nimmt die entsprechende Lehrperson in der Mitte des Semesters mit den Eltern Kontakt auf. Im Verlauf jedes Schuljahres findet ein Standortgespräch zwischen den Klassenlehrpersonen, den Eltern und den SchülerInnen statt.

F

Förderung, spezielle

Unter spezieller Förderung versteht man folgende Angebote:

  • DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
  • SHP (schulische Heilpädagogik)
  • Stütz- und Fördermassnahmen (S+F)
  • Logopädie
  • Psychomotorik

Eltern, die das Gefühl haben, ihr Kind benötigt einen speziellen Förderbedarf, wenden sich an die Klassenlehrperson. Für die Bewilligung ist ein Antrag der Lehrperson oder eine Verfügung des schulpsychologischen Dienstes notwendig. Die Behörde kann eine Abklärung anordnen. Die Behörde verfügt die Massnahmen. Eltern können für ihre Kinder auch unabhängig von der Schule eine Abklärung beim schulpsychologischen Dienst einleiten.

Freifächer

Wer sich für ein Freifach anmeldet, verpflichtet sich grundsätzlich, dieses bis Ende des Semesters bzw. des Schuljahres zu besuchen. Die Durchführung der Freifächer steht unter Vorbehalt der stundenplantechnischen Möglichkeiten und der Finanzierbarkeit.

Fundgegenstände

Wer Gegenstände vermisst, kann sich an den Hauswart wenden. Es ist empfehlenswert, persönliches Material und Textilien zu beschriften.

G

Grosse Pause

Alle SchülerInnen verbringen die grosse Pause grundsätzlich im Freien oder in der Pausenhalle. Zwei Lehrpersonen führen die Pausenaufsicht. 

H

Haftpflicht / Diebstahl

Es besteht keine Haftpflicht- und Diebstahlversicherung durch die Schule. Wertsachen und grössere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. Eventuelle Sachbeschädigungen an Schuleinrichtungen gehen bei fahrlässigem Verhalten zu Lasten der VerursacherInnen.

Handy und andere elektronische Geräte

Siehe Schulhausordnung sowie die Mediennutzungsvereinbarung der Sekundarschule Eschenz.

Schulhausordnung [pdf, 50 KB]

Mediennutzungsvereinbarung [pdf, 58 KB]

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben gehören zu den Pflichten der SchülerInnen. Sie dienen zur Vertiefung des Lernstoffes und zum Ausgleich des unterschiedlichen Arbeitstempi der SchülerInnen.

Hausaufgabenstunden

Die Hausaufgabenstunden, jeweils am Montagnachmittag, Dienstagnachmittag und Donnerstagnachmittag im Anschluss an die Unterrichtszeiten sollen den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, in einem ruhigen Rahmen und unter kompetenter Leitung ihre Aufgabenpflicht selbständig und besser erfüllen zu können. Das Angebot ist für die Eltern kostenlos. Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Eltern die entsprechenden Anmeldeformulare sowie weitere Informationen zu diesem Angebot. Lehrpersonen können Schülerinnen und Schüler zum Besuch der Hausaufgabenstunden verpflichten.

Hausaufgabenhilfe [pdf, 59 KB]

Anmeldeformular Hausaufgabenhilfe [pdf, 319 KB] [pdf, 86 KB]

I

ICT - Informations- und Kommunikationstechnologie in der Schule / Nutzungsvereinbarung

An der Sekundarschule Eschenz werden digitale Medien ausschliesslich zum Arbeiten und Lernen genutzt. Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Anweisungen der Lehrpersonen im Umgang mit den digitalen Medien zwingend zu befolgen. Der Zugriff auf rassistische, gewaltdarstellende und pornografische Seiten oder ganz allgemein rechtswidrige Inhalte sowie deren Speicherung und/oder Verbreitung sind verboten. Verstösse werden mittels Strafanzeige verfolgt. Zu Beginn des Schuljahres wird die Vereinbarung von den SchülerInnen und deren Eltern unterschrieben. Der Wortlaut der Mediennutzungsvereinbarung ist im Anhang zu finden.

Mediennutzungsvereinbarung [pdf, 58 KB]

Infobulletin

Das Infobulletin erscheint vierteljährlich und wird zuhanden der Eltern elektronisch abgegeben. Es enthält Anliegen der Schule, nähere Angaben zu einzelnen Anlässen und die Daten für das laufende Schuljahr.

Infobulletin

K

KlassenlehrerInnen

Sie sind in erster Linie Ansprechpersonen für die Eltern und SchülerInnen.

L

Läuse

Wenn Sie bei Ihrem Kind Lausbefall feststellen, bitten wir um eine Meldung an die Klassenlehrperson, damit wir bei epidemieartigem Befall Zwischenuntersuchungen vornehmen können. Weitere Informationen zum Thema Läuse finden Sie auf www.lausinfo.ch.

Lager und Schulreisen

Lager und Schulreisen gelten als Schulzeit. Die Teilnahme ist obligatorisch.

  • Wintersportlager: In der 1. und 2. Sek wird ein Wintersportlager durchgeführt.
  • Klassenlager: Ende der 1. oder 2. Sek führt jede Klasse ein Lager durch.
  • Schlussreise: Am Ende der 3. Sek begibt sich jede Klasse auf eine maximal einwöchige Schlussreise.

Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler, deren Mitnahme ein Risiko für den Verlauf des Lagers darstellt, von der Teilnahme an Lagern, Schulreisen oder Exkursionen ausschliessen.

Während des Lagers gelten die gleichen Regeln wie im Schulbetrieb. Bei regelwidrigem oder ungenügendem Verhalten während eines Lagers werden die Eltern gebeten, die Kinder am Lagerort abzuholen. Wenn die Eltern dem nicht nachkommen wollen, werden die SchülerInnen seitens der Schule nach Hause gebracht und den Eltern die entstandenen Kosten verrechnet. Die SchülerInnen besuchen für den Rest der Woche den Unterricht mit einer anderen Klasse oder können zu Spezialaufgaben verpflichtet werden.

Die Schulgemeinde unterstützt Lager und Schulreisen finanziell, ebenso wird das Papiersammelgeld für diese Zwecke verwendet. Der Restbetrag geht zu Lasten der Eltern. Falls die Kosten die finanziellen Möglichkeiten der Eltern übersteigen, kann bei der Schulleitung ein Gesuch um teilweisen Erlass eingereicht werden.

Lehrmittel

Alle SchülerInnen erhalten in der Schule die benötigten Lehrmittel. Sie sind in der Folge dafür verantwortlich. Verlorene Bücher sowie vorsätzlich und fahrlässig beschädigtes Schulmaterial müssen bezahlt werden.

Lernwerkstatt

Die Schülerinnen und Schüler kommen in ihrer Freizeit am Mittwochnachmittag in die Lernwerkstatt, um hier zu arbeiten. Ihnen wird umfassendes Material zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe der Lösungen können sie eine Selbstkontrolle vornehmen.

Max. zwei Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen in ihrem Lernprozess.

Schülerinnen und Schüler können freiwillig die Dienste der Lernwerkstatt in Anspruch nehmen, wenn

  • Unklarheiten bei Hausaufgaben und/oder Unterrichtsstoff bestehen;
  • sie sich auf Prüfungen in einzelnen Fächern vorbereiten möchten;
  • sie sich auf Aufnahmeprüfungen an weiterführende Schulen vorbereiten möchten;
  • keine Ruhe zu Hause zur Erledigung der Hausaufgaben vorhanden ist.

Schülerinnen und Schüler können zum Besuch der Lernwerkstatt verpflichtet werden, wenn

  • sie eine Aufstufung durchlaufen haben und in Absprache mit der aufnehmenden Lehrperson Stoff aufarbeiten müssen;
  • sie infolge Zuzugs, Krankheit oder Timeouts Stofflücken aufweisen;
  • Eltern und Klassenlehrperson in Absprache eine Verbindlichkeit für die Schülerin oder den Schüler aussprechen.
LIFT

LIFT ist ein Programm zur Integration von Jugendlichen in die Arbeitswelt.
Zielgruppe sind Jugendliche ab der 7. Klasse, die Schwierigkeiten haben, eine Anschlusslösung an die Sek zu finden. Kernelement sind regelmässige Kurzeinsätze, sogenannte „Wochenarbeitsplätze“, in Gewerbebetrieben der Region. Die Jugendlichen werden von der Schule auf dieses Programm vorbereitet und dabei begleitet. Nähere Informationen erhalten Sie am Elternabend.

M

Massnahmenkatalog

Mögliche Massnahmen bei Verstössen gegen die Schulordnung oder Regeln:

  • Ermahnung des Schülers/der Schülerin durch die Klassenlehrperson
  • Mini-Timeout (Mini-Timeout)
  • Wiederholte Ermahnung durch die Klassenlehrperson
  • Anordnung Zusatzarbeiten
  • Aufbieten in der unterrichtsfreien Zeit
  • Elterninformation durch die Klassenlehrperson
  • Disziplinargespräch des Schülers/der Schülerin bei der Schulleitung
  • Schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung
  • Elterngespräch mit Lehrperson(en) und Schulleitung
  • Timeout in Diessenhofen oder Steckborn
  • Vorübergehendes Wegweisen von der Schule durch die Schulleitung
    (1-3 Tage evtl. mit Arbeitseinsatz)
  • Schriftliche Verwarnung durch die Schulbehörde an die Eltern
  • Dauerhafte Versetzung in eine andere Schulgemeinde oder Schulausschluss durch Antrag der Schulbehörde an die Schulaufsicht

⇒ Diese Auflistung stellt keinen systematisch zwingenden Ablauf der Massnahmen dar. Je nach Fall können auch einzelne Schritte übersprungen oder ergänzt werden.

Stand Oktober 2019

Mittagstisch

Das freiwillige Angebot des Mittagstischs auf der Sekundarstufe ist mangels Nachfrage ab dem 2. Semester des Schuljahres 2024/25 gestrichen worden. Wie bis anhin dürfen auswärtige Schülerinnen und Schüler aus dem Sekundarschulkreis im Gruppenraum des Altbaus ihren Mittag verbringen. Dieser Raum ist mit einem Mikrowellengerät ausgestattet. Verbringen auswärtige Schülerinnen und Schüler die Mittagszeit im Schulhaus, sind deren Eltern gebeten dies anfangs Schuljahr der Schulleitung zu melden.

Mittelschulen und andere weiterführende Schulen

Die Anmeldung an Mittelschulen sollte in Absprache mit der Klassenlehrperson erfolgen. Für die Anmeldung sind die Eltern verantwortlich. Betreffend persönliche Aufarbeitung und Repetition des Schulstoffes verweisen wir auf die Lernwerkstatt und das Wahlpflichtfachangebot Mittelschulvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie am Elternabend zu Beginn der 2. Sek. Ebenso können zusätzliche Informationen der Homepage der weiterführenden Schulen entnommen werden. Es empfiehlt sich, zusätzlich die Informationsveranstaltungen der betreffenden Schulen zu besuchen.

Musikschule Untersee und Rhein

Die Schulgemeinden der Region Untersee und Rhein bilden den Trägerverein für die Musikschule Untersee und Rhein.

N

Nachqualitikation für Typ G SchülerInnen

Die Sekundarschule Eschenz bietet geeigneten und motivierten Schülerinnen und Schülern der Typ G Klassen die Möglichkeit, im Anschluss an das 9. Schuljahr in einem weiteren Schuljahr einen Abschluss des Typus E nachzuholen.

Bedingungen

  • Empfehlung der Klassenlehrperson
  • drei absolvierte Schuljahre an der Sekundarschule
  • zu Beginn der 3. Sek im Typ G
  • im letzten Zeugnis vor dem Entscheid einen Notendurchschnitt im Typus (Stammklasse) G von 5.0 in den Promotionsfächern (Deutsch, Realien)
  • Besuch des Französisch- und Englischunterrichts während der gesamten Sekundarschulzeit
  • Bereitschaft, vorhandene Stofflücken selbständig aufzuarbeiten
  • keine disziplinarischen Auffälligkeiten während der Sekundarschulzeit

Verfahren

1

Nach Herbstferien 3. Sek

Gespräch Erziehungsberechtigte – SchülerIn – Klassenlehrperson

 

2

spätestens Februar

schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung

 

3

März

Aufnahmegespräch Schulleitung - Erziehungsberechtigte – SchülerIn

 

4

Ende März

Entscheid durch die Schulleitung

Bei einem positiven Entscheid steht die Nachqualifikation unter dem Vorbehalt der disziplinarischen Unauffälligkeit.

Nationaler Zukunftstag

Am Zukunftstag wechseln Mädchen und Jungen die Seiten und erhalten praxisnah Einblicke in Berufe und Arbeitsbereiche, in denen ihr Geschlecht bisher untervertreten ist. Der Zukunftstag ermutigt sie zudem, bei der Berufswahl ihre Interessen und Talente in den Vordergrund zu stellen und Vorurteile zu hinterfragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.zukunftstag.ch. Alle unsere ErstsekundarschülerInnen nehmen an diesem Zukunftstag teil. Mehr Informationen erhalten die betroffenen Eltern am Elternabend.

 

Nothelferkurse

Nothelferkurse während der Schulzeit werden nicht angeboten. Es wird auf die Kurse des Samaritervereins Mammern-Eschenz verwiesen.

Samariterverein Mammern-Eschenz

 

P

Projektwoche

Im ersten Quartal des Schuljahres findet eine Projektwoche statt. Diese hat unter anderem zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Sek E und G zu vertiefen und die Sozialkompetenz und das Gemeinschaftsgefühl der SchülerInnen zu verstärken. Sie ist jahrgangs- und stufenübergreifend.

R

Rechtsmittel

Anfechtbare Entscheide werden den Eltern schriftlich mitgeteilt. Eltern und Schüler/Schülerinnen haben ein Anhörungsrecht. Bei Anordnung durch die Schulleitung ist die Sekundarschulbehörde erste Rekursinstanz, bei Anordnung durch die Schulbehörde (z.B. Dispensation von obligatorischem Fach) ist das Departement für Erziehung und Kultur, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld, zuständig.

Gegen Entscheide kann innert 20 Tage nach Erhalt schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zudem ist ihm der angefochtene Entscheid beizulegen.

Ausnahme: Gegen Entscheide der Schulbehörden über Disziplinarmassnahmen entscheidet die Schulbehörde endgültig. Eine Ausnahme besteht bei der vorübergehenden Wegweisung. Dagegen kann Rekurs beim Departement erhoben werden.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird von den Landeskirchen organisiert und erteilt.

Repetitionen

Eine einmalige Repetition während der gesamten Sekundarschulzeit ist möglich, wenn der Unterschied in der körperlichen, sozialen oder emotionalen Entwicklung zu den anderen Kindern der gleichen Klasse übermässig ist und schulische Probleme bereitet oder wenn aufgrund sehr langer Schulausfälle oder ähnlicher Gründe grosse Lücken entstanden sind.

S

Schülerlaufbahnblatt

Über jedes Kind wird ab dem Kindergarteneintritt ein einheitliches, vom Kanton vorgegebenes Laufbahnblatt geführt. Das Laufbahnblatt soll den Informationsfluss zwischen den Lehrpersonen der Volksschule gewährleisten und die Zusammenarbeit mit den Fachpersonen für Schulische Heilpädagogik, Therapien, Logopädie und anderen fördernden Diensten vereinfachen. Es wird ab Schuljahr 2024/2025 elektronisch geführt. Das Laufbahnblatt untersteht der Geheimhaltung. Nach Beendigung der obligatorischen Schulzeit wird das Laufbahnblatt vernichtet.

Schulareal

Das Schulareal umfasst das Gelände der Primar- und Sekundarschule und darf während der Schulzeit nur mit Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden. Die Lehrerschaft ist für die Ordnung auf dem Schulareal zuständig. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ausserhalb der Schulzeit wird durch die speziellen Hinweistafeln geregelt.

Schularzt

Der Schularzt nimmt in der 2. Sek alle Reihenuntersuchungen (Augen, Ohren, Körperhaltung etc.) vor. Er gibt Empfehlungen zu Handen der Erziehungsberechtigten bezüglich der Impfungen ab. Diese nimmt der Hausarzt vor. Verantwortlich für die Durchführung der Impfungen sind die Eltern.

Schulaufsicht

Die Behörde hat die örtliche Oberaufsicht über die Sekundarschule Eschenz. Ansprechpartner ist das Schulpräsidium. Die kantonale Aufsicht erfolgt durch das Inspektorat.

Schulbehörde

Die Behörde hat die örtliche Oberaufsicht über die Sekundarschule Eschenz. Ansprechpartner ist das Schulpräsidium.

Sekundarschulbehörde

Schulbestätigungen

Schulbestätigungen können bei der Schulverwaltung angefordert werden.

Schulverwaltung

Schulleitung

Die Schulleitung gibt Auskunft, wenn Fragen oder Anliegen zum Schulbetrieb allgemein, zur Schulordnung oder zur Schulführung auftauchen.

Schulleitung Sekundarschule

Schulordnung / Schulregeln

Sie gelten auf dem ganzen Schulareal und bei allen Schulaktivitäten (Schulreisen, Lager, Projektwochen, Exkursionen usw.) die „Schulhausordnung“ der Sekundarschule Eschenz.

Schulhausordnung [pdf, 50 KB]

Schulpsychologie und Schulberatung

Die Schulpsychologie befasst sich mit der Abklärung von Kindern mit besonderen Schul- und Förderbedürfnissen. Sie berät Eltern, Schulbehörden und Lehrpersonen. Zudem befasst sie sich mit der Planung und Umsetzung von schulischen Sondermassnahmen.

Schulschluss am Ende des Schuljahres

Der Freitagnachmittag vor den Sommerferien ist unterrichtsfrei.

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung ist zuständig für die administrative Organisation sowie für das Finanz- und Personalwesen der Schule.

Schulweg

Der Schulweg gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern. Es steht allen SchülerInnen frei, mit dem Velo in die Schule zu kommen. Das Mofa dürfen nur SchülerInnen von Bornhausen, vom Eschenzerberg und von der politischen Gemeinde Wagenhausen benutzen. Die Schule kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Vandalismus entstehen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir das Benutzen von Velohelmen sowie von den Herbstferien bis jeweils nach der Skilagerwoche das Tragen von Leuchtwesten.

Schulzahnärztlicher Dienst

Alle Kinder werden einmal jährlich durch das Schulzahnklinikmobil des Kantons Schaffhausen betreut. Die Kontrolluntersuchung findet während der Unterrichtszeit statt und ist für alle Kinder grundsätzlich obligatorisch. Die Kosten der Untersuchung gehen zu Lasten der Sekundarschule Eschenz. Falls ein Kind diesen Untersuch bei einem privaten Zahnarzt absolviert, fallen diese Kosten vollumfänglich zu Lasten der Eltern.

Schwimmunterricht

Am Anfang der ersten Klasse organisieren die SportlehrerInnen zusammen mit den Klassenlehrpersonen einen Besuch in einem Schwimmbad, um abzuklären, ob alle SchülerInnen gut schwimmen können. Nichtschwimmer werden angehalten, einen Schwimmkurs zu besuchen.

Sporttag

In der Regel findet jedes Jahr ein ganztägiger Sporttag statt.

Stellwerk (8. Klasse)

Mit einem webbasierten Testsystem überprüfen die SchülerInnen im 8. Schuljahr in fünf Fächern ihr Können und Wissen. In einem Profil werden die erbrachten Leistungen dargestellt. Weitere Infos finden Sie im Internet unter www.stellwerk.ch (www.lernpassplus.ch).

Suchtprävention

Der Bereich Suchtprävention liegt hauptsächlich in der Verantwortung der Klassenlehrpersonen. Die Aufgabe der Schule ist es, die Eltern zu informieren, dass ihre Kinder Suchtverhalten zeigen, im Schulbetrieb dies nicht toleriert werden kann und auf mögliche Angebote hinzuweisen. Die allfällige Nutzung der Angebote liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.

T

Turndispens

Wer für mehr als zwei Wochen keinen Sport betreiben kann, muss vom Arzt einen Turndispens einholen. Die Lektionen finden nach Absprache mit der Sportlehrperson statt.

U

Übersicht über die Beratungsstellen

Sozialnetz Thurgau

Die Internetplattform „Sozialnetz Thurgau“ enthält einen umfassenden Überblick über alle Akteure im Sozialbereich und deren Angebote im Kanton Thurgau.

www.sozialnetz.tg.ch

Berufsberatung

Berufs- und Studienberatung Kreuzlingen, Schützenstrasse 1, 8280 Kreuzlingen

058 345 59 70

E-Mail

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung

Brückenangebot

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Brückenangebote TG, Grabenstrasse 5, 8500 Frauenfeld

058 345 59 99

E-Mail

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung - Brückenangebote

Case Management Berufsbildung Thurgau

Unterstützt Jugendliche, bei denen die Gefahr besteht, keinen Abschluss in der Berufsbildung zu erreichen.

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung - Case Management

LIFT

Integrations- und Präventionsprogramm an der Nahtstelle zwischen der Volksschule (Sek I) und der Berufsbildung (Sek II). Zielgruppe sind Jugendliche ab der 7. Klasse mit erschwerter Ausgangslage bezüglich späterer Integration in die Arbeitswelt. 

Jugendprojekt LIFT

 

Beratung in Krisensituationen

Name / Organisation

Kontakt

Notruf für Jugendliche

 

147

Eltern- und Familiennotruf

24 Stunden Hilfe

 

0848 35 45 55

E-Mail Elternnotruf

Fachstelle Häusliche Gewalt

Kantonspolizei Thurgau

 

058 345 27 27

E-Mail Fachstelle Häusliche Gewalt

 

 

KESB Kinder- und

Erwachsenenschutzbehörde

Schönenhofstrasse 19

8502 Frauenfeld

 

058 345 73 00

E-Mail KESB

Schulpsychologie

Regionalstelle Frauenfeld

Grabenstrasse 11

8500 Frauenfeld

 

058 345 74 30

E-Mail

Kinder- und Jugendpsychiatrie  

Kinder- und Jugendpsychiatrischer

Schützenstrasse 15

8570 Weinfelden

 

071 686 47 00

E-Mail

Zentrum für Kind, Jugend und Familie

(Kinderpsychiatrie)                                        

Zürcherstrasse 237A

8500 Frauenfeld

 

052 723 35 00

E-Mail

Zentrum für Kind, Jugend und Familie

Suchtberatung 

Perspektive Thurgau

Schützenstrasse 15

8570 Weinfelden

071 626 02 02

E-Mail

Perspektive Thurgau

 

Unfälle

Unfälle während des Schulbetriebes oder auf Schulreisen und in Klassenlagern müssen sofort durch die Eltern ihrer privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet werden. Es besteht keine Versicherung durch die Schule. Falls Drittpersonen zu Schaden kommen, muss unbedingt die Schulbehörde informiert werden.

V

Verkehrsunterricht

Die Verkehrsschulung der Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen gehört zu den Aufgaben des Instruktionsdienstes der Verkehrspolizei.

W

Weitere nützliche Kontakte
Name Kontakt

Kantonale Schulaufsicht

Anita Haag, Sekretariat

 

058 345 57 85

   

Primarschule Eschenz

Stefanie Hug, Schulleitung

 

052 741 25 33

E-Mail

Lehrerzimmer Primarschule Eschenz 052 741 19 95
Kindergarten Eschenz 052 741 42 64
   

Primarschule Wagenhausen

Martina Rottmeier, Schulleitung

 

052 741 16 75

E-Mail

   

Schularzt

Praxis am Rhein

 

052 742 02 02

 

Z

Zeugnis

Die Klassenlehrperson ist für die Zeugnisse verantwortlich. Sie bewahrt diese während des Schuljahres auf. In der Regel werden alle Schulfächer benotet. Werden die Lernziele angepasst, ist anstelle eines Wortprädikates oder einer Note der Vermekr "Lza" anzubringen. Beurteilt wird mit einem separaten Lernbericht, welcher von der zuständigen schulischen Heilpädagogin erstellt wird. Dieser Bericht ist zwingender Bestandteil des Zeugnisses Es ist empfehlenswert, den Bericht allfälligen Bewerbungen beizulegen.